Igelhilfe: Infos, Schutz & Bußgeld

Igel Nahaufnahme
Igel Nahaufnahme

Igelhilfe: Stehen Igel unter Naturschutz?

Die Bundesnaturschutzverordnung regelt genauestens, welche Tiere oder auch Arten in der Bundesrepublik unter Artenschutz oder auch Naturschutz stehen. In erster Linie dient die Naturschutzregelung dem Artenerhalt und der Artensicherung. Der Igel steht in Deutschland unter Naturschutz und muss damit besonders geschützt werden. Wer gegen die Naturschutzverordnung verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Durch den Artenschutz gibt es für den Igel ein Zugriffsverbot. Das heißt: Igel dürfen weder gefangen, noch verletzt oder getötet werden. Wer sich nicht an diese Regelung hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Bußgelder bewegen sich im Falle eines Verstoßes gegen das Gesetz im vierstelligen Bereich, wobei es hier zwischen den Bundesländern zu Abweichungen kommen kann.

Hilfsbedürftiger Igel
Hilfsbedürftiger Igel

Igel zugelaufen: Hilfe, aber wie?

Von dem generellen Zugriffsverbot darf immer nur dann abgewichen werden, wenn Igel auf Hilfe angewiesen sind. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise ein verletztes oder krankes Tier im Garten gefunden wird. Auch hilflos erscheinenden Tieren muss geholfen werden.

Dabei sieht das Bundesnaturschutzgesetz aber auch vor, dass die Tiere unverzüglich in die Freiheit entlassen werden, sobald diese gesund und wieder dazu in der Lage sind, selbständig in der Natur zu überleben.

Ob ein Igel Hilfe braucht, lässt sich an folgenden Merkmalen erkennen:

  • Die Flanken sind eingefallen.
  • Hinter den Ohren zeigen sich Dellen.
  • Kranke Igel sind an ihrem Verhalten zu erkennen. So torkeln diese tagsüber umher oder verweilen apathisch auf der Seite.
  • Auch wenn sich die Tiere nicht mehr einrollen können, ist Hilfe erforderlich.

Wenn der Winter bereits präsent ist und noch immer ein umher laufender Igel im Garten zu sehen ist, muss ebenso gehandelt werden. Generell ist Aktivität im Winter immer ein Zeichen für kranke Tiere oder hilfebedürftige Jungtiere, die spät geboren wurden.

Dabei gilt es, den Igel immer genau zu begutachten und die zu leistende Hilfe darauf abzustimmen. Wenn der Igel zu Winterbeginn einen gesunden Eindruck macht, reicht es aus, ihm im Garten einen Ruheplatz anzubieten. Zu magere Tiere erhalten am besten eine Zufütterung.

Tipp: Im Winter sollten niemals Laub-, Holz- oder Reisighaufen verbrannt werden. Diese werden von Igeln gern als Ruhestätte genutzt. Werden diese zerstört, werden die Tiere in Ihrem Winterschlaf gestört.

Folgende Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bei Igeln angebracht:

Erste Untersuchung Der Igel muss genau begutachtet werden. Wichtig ist es, vorhandene Parasiten wie Flöhe und Zecken zu entfernen. Außerdem muss auf Verletzungen geachtet werden.
Temperatur prüfen Häufig werden unterkühlte Igel gefunden, bei denen die Bauchseite deutlich kühler ist als die eigene Hand. Der Igel wird am besten auf eine Wärmflasche gesetzt.
Füttern Igel werden mit einer Mischung aus Katzenfutter, Rührei und Igeltrockenfutter gefüttert. Milch dürfen sie nicht trinken, davon bekommen sie Durchfall.
Schlafplatz Der Igel braucht einen Schlafplatz. Hierfür empfehlen sich ein Gehege und ein Karton als Schlafhäuschen.
Igeljunges
Igeljunges

Welche Bußgelder können verhängt werden?

Wer Igeln Schaden zufügt oder verletzten Tieren nicht hilft, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen:

Bundesland maximales Bußgeld
Sachsen 50.000 Euro
Sachsen-Anhalt 50.000 Euro
Thüringen 50.000 Euro
Schleswig-Holstein 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen 50.000 Euro
Niedersachsen 50.000 Euro
Hessen 50.000 Euro
Hamburg 50.000 Euro
Bremen 50.000 Euro
Berlin 50.000 Euro
Bayern 50.000 Euro
Baden-Württemberg 50.000 Euro
Brandenburg 65.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 20.000 Euro
Rheinland-Pfalz 5.000 Euro
Saarland 10.000 Euro
Igelhaus
Igelhaus

Tierschutz bei weiteren Säugetieren

Immer mehr Säugetiere sind in Deutschland gefährdet. Wie aus den Roten Listen hervorgeht, benötigen unter anderem Feldhamster, Bechsteinfledermaus und Feldhase besonderen Schutz. Auch der Gartenschläfer und Iltis gehört zu den Tieren, die den besonderen Artenschutz genießen. Gleiches gilt für den Schweinswal. Vom Aussterben bedroht sind nach Angaben des BfN zudem das Graue Langohr und der sich vereinzelnd ansiedelnde Luchs. Zudem zählt der Zwergwal ebenso wie der Maulwurf, der in vielen Gärten heimisch ist, zu den gefährdeten Tierarten.

Im kostenfreien Ratgeber unter www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-igel finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema.

Bildquellen: pixabay.com & pexels.com

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